Über den Dächern der Storchenstadt Oettingen

Herzlich willkommen im barocken Altstadthaus aus dem 16ten Jahrhundert

Verbringen Sie angenehme Tage in einer liebevoll eingerichteten 50 m² großen Ferienwohnung in der Storchenstadt Oettingen in Bayern im Nördlinger Ries.

Ankommen und Wohlfühlen

Die Ferienwohnung liegt in einer Seitenstraße in unmittelbarer Nähe des Stadtplatzes und des Gruftgartens. In 5 Minuten Fußweg finden Sie Bäckerei und Metzgerei, Lebensmittelgeschäfte und einen Drogeriemarkt. Außerdem verfügt Oettingen über eine vielseitige Gastronomie-Landschaft.

Oettingen ist eine hübsche, geschichtsträchtige Kleinstadt, die über die Jahrhunderte vom Oettinger Fürstenhaus geprägt wurde. Idealer Ausgangspunkt für Wanderungen zu Fuß oder mit dem Fahrrad ins Ries, nach Wemding und Nördlingen oder ins nahegelegene Franken nach Wassertrüdingen, zum Hesselberg und zum Altmühlsee.


Die Wohnung verfügt über


• Küche mit Elektroherd und Backofen, Geschirrspüler, Kühlschrank mit Gefrierfach, Saeco-Kaffeevollautomat und Toaster
• Waschmaschine
• Esstisch mit 4 Stühlen
• Doppelbett 180 x 200, inkl. Bettwäsche und Kissen
• Flachbildfernseher
• Ausklappbare Couch
• Badezimmer mit Badewanne und Dusche, Waschbecken, Toilette, Fön, Handtücher inkl.
• Kostenfreier Parkplatz fußläufig (Saumarkt)
• kostenfreies WLAN
• Nichtraucher Ferienwohnung



Preise

Preis pro Übernachtung bis 2 Personen

• 55 € / Nacht

Preis für 1 Person

• 45 € / Nacht


• Mindestaufenthaltsdauer: 2 Nächte
• Endreinigung Ferienwohnung: 35 Euro
• Preise enthalten Internetzugang per WLAN


Ausnahmen

Historischer Markt: 65 € / Nacht
Oettinger Jakobi-Kirchweih: 65 € / Nacht


Mietbedingungen

• Anzahlung: 30% des Mietpreises bei Buchung
• Restzahlung: 4 Wochen vor Anreise
• Bei Buchung von mehr als 10 Übernachtungen wird eine Vorabüberweisung fällig


Stornierungsbedingungen

• Volle Rückerstattung bis 35 Tage vor Anreise
• 2 Wochen vor Anreise werden 30% der Kosten berechnet
• 1 Woche vor Anreise werden 60% der Kosten berechnet
• ab 6 Tage vor Anreise werden 80% der Kosten berechnet


Die AGB können nach dem Abschnitt "Oettingen und Umgebung" gelesen werden.


Interessantes ganz in der Nähe

• Stadtmitte mit Fachwerk- und Barockhäusern; 3 Minuten fußläufig
• Fürstenresidenzschloss und Hofgarten; 7 Minuten fußläufig
• Flussbad (mit Bootsverleih und Minigolf); 15 Minuten fußläufig
• Rad- und Wanderwege rund um Oettingen
• Hallenbad, Sauna, Thermalbad in Treuchtlingen und Gunzenhausen; beides ca. 30 Minuten Autofahrt
• Die Rieser Städte Nördlingen, Wemding, Harburg und etwas weiter das fränkische Dinkelsbühl


Oettingen und Umgebung

Die Gegend im Umkreis von Oettingen hat viel zu bieten. Sie finden hier wunderschöne Rad- und Wanderwege, Interessantes zur Geologie und den Geschehnissen zum Meteoriteneinschlag vor 15 Millionen Jahren, Geschichte von der Jungsteinzeit über die Zeit der Römer bis zur Geschichte des Oettingischen Adels, der mit dem englischen Königshaus eng verwoben ist und des 30-Jährigen Krieges (Schlacht bei Nördlingen und Alerheim).

Oettingen hat eines der wenigen Flußbäder in Bayern. Es liegt in einem Vogelschutzgebiet und wurde 2020 neugestaltet. Die Wörnitz ist durch ihre Naturbelassenheit und ihre ausgeprägten Mäandern ein sehr langsam fließender Fluß und bildet dadurch immer wieder Sand- und Uferbänke aus. Sie ermöglichen bei längeren Schwimmstrecken Erholungs-Stehpausen.

Das Ries und seine Umgebung sind Geschichte pur. Burgen, Ruinen und Schlösser aus der Zeit der Staufer warten darauf entdeckt zu werden. Weitere Bademöglichkeiten gibt es auch am nicht weit entfernten Brombachsee bei Gunzenhausen, der neben einem Klettergarten viele weitere Freizeitmöglichkeiten bietet. Auch für Ausflüge in die bayerischen Metropolen liegt Oettingen zentral. Von hier aus sind die Städte Augsburg und Nürnberg in einer guten Autostunde erreichbar.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vermieter: Tatjana Zimmermann, Manggasse 3, 86732 Oettingen.

1.
An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2.
Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

3.
Bezahlung: Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach der Buchung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, Abfall werden nicht erhoben. Die Energiekosten werden nach Verbrauch abgerechnet.

4.
Rücktritt: Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
• vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung
• vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
• 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

5.
Pflichten des Mieters: Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.
Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen.
Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

6.
Datenschutz: Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

7.
Haftung: Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.
Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

8.
Schlussbestimmungen: Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden.
Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nähersten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.